Verjährungen

Die Verjährungsfrist beträgt:

  • beim Straftatbestand Vergewaltigung 20 Jahre,
  • beim Straftatbestand der sexuellen Nötigung 5 Jahre.
  • Ist die geschädigte Person zum Tatzeitpunkt noch minderjährig, beginnt die Verjährungsfristerst mit Vollendung des 18. Lebensjahres (§78 StGB)