Gewalt gegen Lesben
Rechtliche Schritte
Bei häuslicher Gewalt sind je nach genauer Situation verschiedene rechtliche Schritte möglich.
Dazu finden sie hier weitere Informationen. Eine der Möglichkeiten ist ein Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz. Das Gewaltschutzgesetz gilt auch für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Es ist geschlechtsneutral formuliert und gilt sowohl für heterosexuelle, verheiratete oder nicht verheiratete Paare, als auch für gleichgeschlechtliche Paare oder Wohngemeinschaften.
Gegen Diskriminierung von Lesben, beispielsweise im Berufsleben, kann u.U. auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) juristisch vorgegangen werden.
Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes im Jahr 2006 hat sich der Staat unter Anderem dazu verpflichtet, aktiv die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.