Häusliche Gewalt
Weitere Informationen
Informationen zum Gewaltschutzgesetz
Broschüre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt. Information zum Gewaltschutzgesetz“
Studie des BMFSJ
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen.“ Die Studie basiert auf der umfassenden repräsentativen Befragung zur „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ von 2004.
Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu Gewalt in Partnerschaften
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), herausgegeben vom Bundeskriminalamt (BKA) erscheint jährlich als Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte. Die PKS dient der Beschreibung und Analyse von Kriminalitätslagen. Die Statistiken der PKS bilden demnach nicht die tatsächlichen Häufigkeiten der Delikte ab, sondern das polizeiliches Hellfeld, also polizeilich bekannte Delinkte.
Die PKS wurde in den letzten Jahren modifiziert, sodass die Erfassung der „Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung“ seit 2011 auch Beziehungsarten und den räumlich-sozialen Kontext umfasst. In der PKS werden bezogen auf Partnerschaftsgewalt folgende Straftatengruppen ausgewertet:
- Mord und Totschlag
- Gefährliche Körperverletzung
- Schwere Körperverletzung
- Körperverletzung mit Todesfolge
- Vorsätzliche einfache Körperverletzung
- Vergewaltigung, sexuelle Nötigung
- Bedrohung
- Stalking
- Freiheitsberaubung
- Zuhälterei und Zwangsprostitution
Zudem werden Daten zu Tatverdächtigen, jedoch nicht zu den Betroffenen, bei Straftaten nach § 4 Gewaltschutzgesetz erhoben. Partnerschaften werden im PKS-Katalog unterschieden in
- Ehepartner
- eingetragene Lebenspartnerschaft
- Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften
- ehemalige Partnerschaften
Auf der Website des Bundeskriminalamts können Sie zentrale Ergebnisse der PKS aus dem Jahr 2021 zu Gewalt in Partnerschaften nachlesen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur PKS: www.bka.de
Forschung SNaP - Special Needs and Protection Orders
Das EU-Projekt SNaP (Special Needs and Protection Orders) hat Schutzlücken für besonders schutz- und unterstützungsbedürftige gewaltbetroffene Frauen in den Blick genommen. Beteiligte europäische Länder waren neben Deutschland Österreich, Polen, Portugal und Irland.
In den Partnerländern wurden die nationalen Schutzmaßnahmen bei häuslicher Gewalt (= Gewalt in Partnerschaften= auf ihre Eignung und Effektivität für verschiedene Gruppen von Opfern mit besonderen Bedarfen untersucht. SNaP fokussierte daher auf Länderebene auf folgende Fragestellungen:
- Welche Opfergruppen können über ihre „besonderen Bedarfe“ identifiziert werden?
- Stehen ihnen die vorhandenen gesetzlichen Schutzregelungen in vollem Umfang zur Verfügung oder bestehen Limitierungen?
- Welche alternativen oder ergänzenden Schutzmaßnahmen kommen zur Anwendung?
- Worin bestehen Hindernisse für einen optimalen Opferschutz?
- Welche Verbesserungsmöglichkeiten zu bestehenden Gewaltschutzmaßnahmen gibt es?
Dafür wurden zunächst in allen Ländern die gesetzlichen Regelungen und Daten zu Gewalt in Partnerschaften erhoben. Außerdem wurden die gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Gewalt im Nahumfeld erhoben sowie Interviews mit Expert*innen von Polizei, Justiz und NGOs geführt. Außerdem wurden in jedem Land mindestens 50 Akten von Fällen von häuslicher Gewalt analysiert hinsichtlich folgender Aspekte:
- soziodemografische Daten, Lebensgeschichte
- Hilfsgesuche
- Welche Unterstützung haben die Betroffenen erhalten?
- Welche Haltung nahmen sie gegenüber der Strafverfolgung ein?
SNaP wurde gefördert durch die Europäische Kommission im Rahmen des Daphne III Programms und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Projektergebnisse für Deutschland können hier nachgelesen werden:
INASC: Bedarfsorientierte Unterstützung von Betroffenen von Partnerschaftsgewalt
INASC steht für „Individuell bedarfsorientierte Unterstützung der Opfer von Partnergewalt durch Polizei und Justiz“ („Improving Needs Assessment and Victims Support in Domestic Violence Related Criminal Proceedings“): www.inasc.org. Das international angelegte Projekt hatte sich zum Ziel gesetzt, die Unterstützung von weiblichen Betroffenen von Partnergewalt in Strafverfahren und bei der Strafverfolgung zu verbessern. Für das Projekt INASC waren dabei die neuen Bemühungen zur Stärkung von Opfern in Strafverfahren der Anlass zu untersuchen, welche Erfahrungen von häuslicher Gewalt Betroffene mit Polizei und Justiz machen und welche Bedarfe und Bedürfnisse sie diesbezüglich haben.
Im Rahmen des Projekts ist eine Broschüre entstanden, in der u.a. die EU-Opferschutzrichtlinie vorgestellt wird. Die Broschüre und ein Forschungsbericht zum Projekt können hier heruntergeladen werden: www.frauen-gegen-gewalt.de/de/projekt-inasc.html