Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Was tun? Wie helfen?
Betroffene Frauen und Mädchen sprechen meistens mit Vertrauenspersonen aus dem sozialen Umfeld über das Erlebte. Es ist wichtig, dass das Umfeld unterstützend reagiert und in der Lage ist, schon frühe Anzeichen und Warnsignale von Gewalt zu erkennen.
Hier finden Sie Informationen darüber, was Sie als Betroffene von Gewalt tun und wie Sie Betroffene in Ihrem Umfeld unterstützen können.
Um sexueller Belästigung am Arbeitsplatz als eine Form von geschlechtsspezifischer Gewalt umfassend entgegenzuwirken, ist auch Präventionsarbeit unerlässlich.
Für Frauen und Mädchen, die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erleben, können zudem folgende Hinweise hilfreich sein, um mit ihrer Situation umzugehen.
Der eigenen Wahrnehmung trauen
Eine erste Schwierigkeit besteht häufig darin, überhaupt zu erkennen, dass es sich bei dem Erlebten tatsächlich um eine sexuelle Belästigung handelt. Zunächst ist es deshalb wichtig, die eigenen Empfindungen ernst zu nehmen und sich zu verdeutlichen, dass jede Frau ein Recht auf einen Arbeitsplatz hat, an dem sie nicht belästigt wird. Der Austausch mit anderen kann dabei hilfreich sein.
Belästigungen sofort laut und offensiv zurückweisen
Von Vorteil ist es, die Belästigung unmittelbar und direkt beim ersten Vorfall energisch zurückzuweisen, z.B. mit lauten Entgegnungen – auch wenn die Belästigung im Flüsterton erfolgt. So kann Belästigungssituationen das „Vertrauliche“ und die Heimlichkeit genommen werden, und es besteht die Möglichkeit, dass andere Personen etwas von dem Vorfall mitbekommen.
Gute Möglichkeiten einer ersten Reaktion sind zum Beispiel auch: den Belästiger zur Rede zu stellen und sich die Belästigungen verbitten, die Androhung einer Beschwerde oder eine tatsächliche Beschwerde, die Ankündigung, die Tat anderen zu erzählen oder den Belästiger zu verklagen, und auch die körperliche Gegenwehr. Das ist oft aber sehr schwer umzusetzen, vor allem aufgrund bestehender Hierarchien.
Mit Vertrauenspersonen und Kolleg*innen sprechen
Gespräche mit Vertrauenspersonen und auch mit Kolleg*innen können entlastend sein. Bei Gesprächen im Kollegium stellt sich häufig heraus, dass ein Belästiger schon mehrere Frauen im Betrieb bedrängt und belästigt hat. Ein gemeinsames Vorgehen gegen den Täter kann sehr wirkungsvoll sein.
Den Tathergang dokumentieren und Zeug*innen suchen
In jedem Fall sollte der Tathergang direkt nach der Tat schriftlich aufgezeichnet werden. Dies ist insbesondere dann nützlich, wenn eventuell rechtliche Schritte eingeleitet werden sollen. Die Aufzeichnungen können mit einer eidesstattlichen Erklärung bei einer*m Anwält*in hinterlegt und für eine mögliche spätere offizielle Beschwerde verwendet werden.
Sinnvoll ist zudem eine gezielte Suche nach Zeug*innen, die die Belästigungssituationen beobachtet haben.
Schriftlich reagieren
Auch schriftliche Reaktionen sind sinnvoll, vor allem dann, wenn die verbale Zurückweisung nicht gelingt bzw. vom Belästiger ignoriert wird. In einem solchen Brief sollte sachlich und detailliert – d.h. mit Angabe von Datum, Ort, Tathergang usw. – das Verhalten des Belästigers kritisiert und zurückgewiesen werden. Zudem sollten Konsequenzen für den Fall aufgezeigt werden, dass der Belästiger die Belästigungen nicht einstellt.