Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
Was tun? Wie helfen?
Betroffene Frauen und Mädchen sprechen meistens mit Vertrauenspersonen aus dem sozialen Umfeld über das Erlebte. Es ist wichtig, dass das Umfeld unterstützend reagiert.
Hier finden Sie einige allgemeine Informationen darüber, was Sie als Betroffene von Gewalt tun und wie Sie Betroffene in Ihrem Umfeld unterstützen können. Darüber hinaus bieten wir Ihnen hier einige spezifische Empfehlungen.
Medizinische Maßnahmen
Auch wenn eine medizinische bzw. gynäkologische Untersuchung nach einer Vergewaltigung für die meisten betroffenen Mädchen und Frauen eine psychische Belastung darstellt, ist sie sehr sinnvoll.
Eine medizinische Untersuchung sollte möglichst umgehend nach der Vergewaltigung erfolgen – am besten in Begleitung einer Vertrauensperson.
Bei einer medizinischen Untersuchung werden Verletzungen festgestellt und behandelt. Außerdem hilft sie, Beweise zu sichern. Das ist wichtig, wenn sich die Betroffene für eine Anzeige entscheidet. Eine medizinische Untersuchung ist jedoch unabhängig von einer möglichen Anzeigeerstattung ratsam. Ärzt*innen und medizinisches Personal unterliegen der Schweigepflicht.
Dient die Untersuchung auch der Beweissicherung, ist es erforderlich, der Ärztin gegenüber detaillierte Angaben zum Tatverlauf zu machen. Die Ärztin sollte über eine beweissichernde medizinische Untersuchung informiert sein. Informationen über die Anforderungen können bei der Polizei eingeholt werden. Untersuchungsmerkblätter und -bögen gibt es bei vielen Fachberatungsstellen.
Beratungsstellen informieren über Möglichkeiten der medizinischen Akutversorgung und anonymen Spurensicherung/Beweissicherung.
Bei der Möglichkeit einer ungewollten Schwangerschaft sollte die „Pille danach“ so früh wie möglich eingenommen werden, je nach Präparat spätestens 48 bis 72 Stunden nach der Vergewaltigung. Die „Pille danach“ ist rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Die „Spirale danach“ kann bis zu fünf Tagen nach der Vergewaltigung eingesetzt werden.
Ein Schwangerschaftstest ist frühestens 14 bis 16 Tage nach der Vergewaltigung möglich. Sollte sich erst später eine Schwangerschaft herausstellen, kann ein Abbruch bis zu einer Frist von zwölf Wochen vorgenommen werden. Hierfür übernimmt in solchen Fällen die Krankenkasse die Kosten.
Es ist sinnvoll, sich hinsichtlich der Möglichkeit einer Ansteckung mit sexuell übertragbaren Krankheiten wie Pilzinfektionen, Hepatitis oder HIV beraten zu lassen.
Unterstützend reagieren, wenn eine Person aus Ihrem Umfeld betroffen ist
Ein unterstützender, hilfreicher Umgang mit betroffenen Frauen beinhaltet vor allem folgendes Verhalten:
- Ermutigen Sie die Betroffene, über die erlebte Gewalt zu sprechen und akzeptieren sie auch, wenn sie nicht darüber sprechen will oder kann.
- Hören Sie verständnisvoll und unvoreingenommen zu, ohne offene oder verdeckte Zweifel, Bagatellisierungen, Ablehnungen, Vorurteile oder Vorwürfe an die Betroffene. Die Verantwortung für die Tat liegt allein beim Täter.
- Achten Sie darauf, die Betroffene nicht mit Ihren eigenen Emotionen zu überschütten. Viele Betroffene ziehen sich sonst zurück und sprechen nicht mehr über die Vergewaltigung, um ihr Umfeld emotional zu schützen.
- Unternehmen Sie keine Schritte ohne das Einverständnis der Betroffenen. Insbesondere rechtliche Schritte sollten erst nach gründlicher Information und in Absprache mit ihr eingeleitet werden.
- Halten Sie sich zurück mit gut gemeinten Ratschlägen und Hilfsangeboten. Diese können das Gefühl von Bevormundung hervorrufen, insbesondere dann, wenn sie mit Nachdruck wiederholt werden. Betroffene von Vergewaltigungen sollten darin gestärkt werden, ihren eigenen Entscheidungen, Bedürfnissen und Wünschen zu trauen. Jede Frau und jedes Mädchen kann die erlittene Gewalttat nur auf ihre Weise verarbeiten. Es gibt dafür keine Regeln.
Auch für Bezugspersonen, die betroffene Frauen unterstützen, bieten die Fachberatungsstellen kostenlose Beratung an.
Dort können Unterstützer*innen auch ihre eigenen Erfahrungen und Probleme in dieser schwierigen Situation bearbeiten.