Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UNO, 2006)
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist das erste Menschenrechtsabkommen, das sich speziell auf die Rechte behinderter Menschen bezieht. Der Zweck der Konvention ist es, die umfassende und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Behinderung an den Menschenrechten zu schützen und zu fördern. Dabei thematisiert die Konvention eine Reihe von Schlüsselbereichen wie das Recht auf Leben, gleiche Anerkennung vor dem Recht, Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, Persönliche Mobilität, Bildung, Gesundheit, Arbeit und Beschäftigung sowie Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben. Die Konvention basiert auf dem Verständnis, dass Menschen mit Behinderungen der volle Genuss der Menschenrechte und Freiheiten und damit ein Leben ohne Diskriminierung garantiert werden muss und der Anerkennung, dass einstellungs- und umweltbedingte Barrieren selbst behindernd sind.
Das Übereinkommen thematisiert auch die mehrfache Diskriminierung von Mädchen und Frauen mit Behinderungen. So müssen die Staaten bei allen Maßnahmen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern mit Behinderungen berücksichtigen. Darüber hinaus wird im Konventionstext, unter anderem in den Bestimmungen zur Gesundheit und zur Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, ausdrücklich auf geschlechtsspezifische Aspekte hingewiesen.