Istanbul-Konvention
Am 1. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft getreten. Die Konvention ist damit geltendes Recht. Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Das Übereinkommen ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument im europäischen Raum zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, verpflichten sich, dass alle staatlichen Organe – darunter Gesetzgeber, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden die Verpflichtungen, die sich aus der Konvention ergeben, umsetzen müssen.
Was sind die Ziele der Konvention?
Die Istanbul-Konvention stellt deutliche Anforderungen an die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von Frauen. Ziel ist die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Der Istanbul-Konvention liegt ein umfassender Begriff von Gewalt zugrunde. Gewalt wird als eine Form der Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung definiert. Die Konvention umfasst alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt und legt zugleich einen Schwerpunkt auf häusliche Gewalt.
In der Istanbul-Konvention sind auch Artikel zur Prävention, Intervention und Unterstützung bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen enthalten. Außerdem legt die Konvention fest, dass Hilfsdienste (darunter Fachberatungsstellen) und Schutzeinrichtungen vorhanden sein müssen.
Die Konvention besteht aus insgesamt 81 Artikeln, die sehr detailliert und teilweise richtlinienartig sind. Bürger*innen können sich bei etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.
Der Originaltext der Konvention kann hier nachgelesen werden: https://rm.coe.int/1680462535.
Wie wird die Umsetzung der Konvention kontrolliert?
Eine unabhängige Gruppe von Expert*innen überprüft, ob die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von den Mitgliedstaaten, die die Konvention ratifiziert haben, eingehalten werden.
Das Gremium heißt GREVIO (Group of experts on action against violence against women and domestic violence). Der GREVIO-Ausschuss kann in Situationen schwerer oder systematischer Gewalt gegen Frauen auch Eiluntersuchungen vor Ort vornehmen.
Deutschland hat sich außerdem dazu verpflichtet, über alle Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens regelmäßig zu berichten. Bei der Überprüfung der Einhaltung der Konvention haben auch die Nichtregierungsorganisationen eine wichtige Funktion.
Der bff: Frauen gegen Gewalt e.V. begrüßt das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention als bedeutsamen Meilenstein im Einsatz gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Der bff wird die nun folgenden Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention in Deutschland begleiten.
Zum In-Kraft-Treten der Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 hat der bff eine Pressemitteilung verfasst:
„Ab 01. Februar mehr Rechte für gewaltbetroffene Frauen in Deutschland“